Kurzzeitpflege – Entlastung für Angehörige Entspannung für Betroffene

 

Eine Entlastung für pflegende Angehörige ist die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, die wir in allen unseren Häusern anbieten. In der Kurzzeitpflege betreuen und versorgen wir kranke und pflegebedürftige Menschen vorübergehend. Damit werden pflegende Angehörige entlastet, wenn diese z.B. selbst  ins Krankenhaus müssen oder in Urlaub fahren oder aus anderen Gründen vorübergehend die Pflege und Betreuung nicht leisten können. Die vorübergehende Kurzzeitpflege ist für die Betroffenen selbst eine große Unterstützung,  wenn ein Krankenhausaufenthalt, verkürzt und vermieden werden soll oder als Fortsetzung der ambulanten Pflege. Ziel ist immer die Rückkehr in die eigene Wohnung.

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Eine vorübergehende Betreuung in der Kurzzeitpflege ist, unabhängig vom Alter, für diejenigen Menschen möglich und sinnvoll:

  • die nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • die nach einer Operation oder einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes besondere Betreuung und Pflege benötigen, die in diesem Umfang zu Hause nicht möglich ist.
  • in denen durch Aktivierung und Rehabilitation und nach Anpassung des Wohnraumes eine Rückkehr in die eigenen vier Wände ermöglicht werden soll.
  • die wegen Urlaubs oder Erkrankung pflegender Angehöriger vorübergehend nicht in der eigenen Wohnung betreut werden können.
  • die Zeit für Entscheidung benötigen, ob die Rückkehr in die eigene Wohnung oder ein Umzug in die stationäre Einrichtung für sie sinnvoll ist.

Welche Leistung bieten wir?

Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte ermitteln einen Pflegebedarf unserer Gäste und betreuen und pflegen Sie rund um die Uhr. Nach persönlich abgestimmten Pflegeplänen und modernen Qualitätsstandards in enger Zusammenarbeit mit den Hausärzten und Angehörigen und bei voller Verpflegung auch bei Diät – Schonkost.

Über die Grund- und Behandlungspflege hinaus beraten und informieren wir Gäste und Angehörige in allen Fragen der Pflege unterstützen wir bei Fragen der Finanzierung und der Antragsstellung vermitteln wir auf ärztliche Verordnung rehabiliativ-therapeutische Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Ergotherapie und pflegerische Hilfsmittel.

Wer trägt die Kosten für die Kurzzeitpflege?

Die Pflegeversicherung übernimmt für eine Dauer von maximal 28 Tagen pro Kalenderjahr (§42 Abs. 2 SGB XI) Pflegekosten des stationären Aufenthalts – je nach Pflegestufe – bis zu einem Höchstbetrag von 1.510 € (ab 01.01.2012 beträgt die Kostenerstattung 1.550 €)

Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:

dass der Pflegebedürftige vorher 12 Monate gepflegt wurde oder sich die Kurzzeitpflege direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Der Leistungsanspruch umfasst die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.

Unterkunft, Verpflegung und mögliche Zusatzleistungen müssen privat gezahlt werden. Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege gelten die gleichen Konditionen.

Wir beraten Sie gerne


Um sie optimal zu beraten, Ihnen Anregungen und Tipps, vor allen Dingen zur Finanzierung der Pflegekosten geben zu können, bitten wir Sie, sich  mit den jeweiligen Heimleitungen bzw. unseren Beratungskräften vor Ort in Verbindung zu setzen.

Ob schriftlich, telefonisch oder persönlich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne und kompetent weiter.

Kurzzeitpflege in folgenden Häusern - Kontakt:

Seniorenzentrum Grünwinkel
Beate Meyerhöfer
Hopfenstraße 3
76185 Karlsruhe

Tel.: 0721 – 8 31 40 – 0
Fax: 0721 – 8 31 40 – 915
E-Mail: b.meyerhoefer@awo-karlsruhe.de

Hanne-Landgraf Haus
Oliver Deppendorf
Grezzostr. 7
76229 Karlsruhe

Tel.: (0721) 48 06 - 0
Fax: (0721) 48 06 - 123
E-Mail: hanne-landgraf-haus@awo-karlsruhe.de

Seniorenzentrum Karl-Siebert-Haus
Margarete Hörner
Zähringerstraße 11 - 13
76131 Karlsruhe

Tel.: (07 21) 9 32 01 0;
Fax: (07 21) 9 32 01 30
E-Mail: karl-siebert-haus@awo-karlsruhe.de

AWO Stephanienstift
Gabriele Schirrmeister
Stephanienstraße 43-47
76133 Karlsruhe

Tel.: (07 21) 16 09-0
Fax: (07 21) 16 09-422
E-Mail: stephanienstift@awo-karlsruhe.de