Übergangswohnen

Das Übergangswohnen richtet sich ausschließlich an ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung „Leo 11“. Ziel ist es, den Menschen durch das Übergangswohnen die Möglichkeit zu geben, einen weiteren Schritt in Richtung Selbständigkeit zu gehen.

Die Personen werden ambulant betreut (d.h. in eigenen Wohnungen außerhalb der Einrichtung „Leo 11“), wobei weiterhin die Infrastruktur des Wohnhauses genutzt werden kann.  Auch die Betreuung läuft über die vertrauten (teilweise jahrelangen) Bezugspersonen der Leo 11.

Die Rahmenbedingungen sind analog dem Betreuten Wohnen (BWB). Die Bewohner sollten in der Lage sein, sich weitestgehend selbst zu versorgen und nachts und an Wochenenden ohne Betreuung auskommen können.

 

Angebote des Übergangswohnens

  • Unterstützung bei alltagspraktischen und sozialanwaltlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei Krankheitsbedingten Schwierigkeiten
  • Krisenintervention
  • Vermittlung fachspezifischer Hilfen (z. B. fachärztliche Hilfen, Schuldnerberatung etc.)
  • Beratung und Vermittlung von Möglichkeiten der Arbeit und Beschäftigung
  • Beratung zur Freizeitgestaltung