GESCHÄFTSBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE
Besuchsregelungen in den stationären Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen der AWO Karlsruhe
gem. 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach §28b Abs.1 des IFSG
Liebe An- und Zugehörige, liebe Besucher*innen unserer voll- und teilstationären Einrichtungen,
nach nunmehr drei Jahren voller Veränderungen, Unsicherheiten und Einschränkungen, sind wir zuversichtlich und freuen uns für unsere Bewohner*innen, aber auch für alle anderen Personen, ab dem 01. März 2023 einen weiteren großen Schritt in Richtung „Normalität im Alltag“ gehen zu können.
Ab dem 01.03.2023 besteht keine Testpflicht mehr, um die Einrichtung betreten zu dürfen, daher bieten wir ab sofort auch keine Tests mehr an.
- Die bisher gültigen Besuchszeiten entfallen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls und Besuche sind bis auf die folgenden Punkte wieder uneingeschränkt möglich:
- Bitte führen Sie beim Betreten und Verlassen der Einrichtung eine Händedesinfektion durch.
- Bis zum 07.04.2023 besteht im gesamten Seniorenzentrum noch für alle Besucher*innen FFP2-Maskenpflicht, auch in den Bewohnerzimmern.
Eine Ausnahme zur Maskenpflicht gilt:
-
- im Freien.
- für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
- für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat.
- sofern das Tragen einer Maske aus ähnlichen gewichtigen und unabweisbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist oder ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.
- für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen
Wir möchten uns recht herzlich für Ihre Unterstützung, Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bei der Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen während der Pandemiezeit bedanken.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Clarissa Simon
Prokuristin/Geschäftsbereichsleitung Gesundheit & Pflege
Karlsruhe, 01.03.2023
GESCHÄFTSBEREICH KINDERTAGESSTÄTTEN
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Nach wie vor sind die Empfehlungen des Sozialministeriums und der allgemeinen Corona-VO nach § 2 zum Tragen einer Maske, zum Mindestabstand, zur Lüftung und zum allgemeinen Hygienekonzept gültig.
Die Corona-VO Absonderung wurde zum 16. November 2022 aufgehoben. Es gilt die Corona-VO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen. Dies bedeutet: Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt. Die Absonderungspflicht oder die sie ersetzenden Maßnahmen gelten für alle Personen ab der Einschulung, Kinder in Kindertagesstätten fallen somit nicht darunter.
Derzeit ist das Infektionsgeschehen in den Kitas moderat, dennoch ist die Einhaltung der Empfehlungen weiterhin notwendig und sinnvoll.
Akuter Personalmangel aufgrund erkrankter Fachkräfte kann zur Einschränkung/ Reduzierung der Öffnungszeiten in den Kitas führen.
Eine Übersicht über alle aktuellen Regelungen finden Sie auf dem Landesportal Baden-Württemberg.
Stand: 21.11.2022
GESCHÄFTSBEREICH JUGEND UND SOZIALES
Wir beraten persönlich, per Telefon oder mit Zoom. Wenn Sie in unsere Räume kommen, können sie optional eine FFP2 Maske oder eine medizinische Maske tragen. Wir tragen selbstverständlich zu ihrer Sicherheit eine FFP2 Maske, wenn sie es wünschen.
Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.awo-karlsruhe.de/leistungen/besondere-lebenslagen/krebsberatung/
Bitte tragen Sie zur persönlichen Beratung eine medizinische Maske oder FFP2- Maske. Alternativ bieten wir auch Beratungen per Telefon, E-Mail oder Videobesprechungen an. Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Beratungstermin.
Bei Fieber, Husten, Luftnot oder direktem Kontakt mit an Corona erkrankten bitten wir sie, nicht zur Beratungsstelle zu kommen. Wir beraten sie gerne telefonisch oder per Mail.
Please wear a medical mask or FFP2- mask for personal consultation. Alternatively, we also offer consultations by phone, email or video. Please arrange a consultation appointment with us by phone.
In case of fever, cough, shortness of breath or direct contact with people suffering from Corona, we ask you not to come to the counseling center. We will be happy to advise you by telephone or e-mail.
Here you can find information about the Corona Virus in different languages:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/informationen-in-anderen-sprachen.html
Die Einrichtungen, die nach dem SGB VIII eine Hilfe zur Erziehung sind oder diese ergänzen, gelten als systemrelevante Einrichtungen. Die Einrichtungen haben – unter Berücksichtigung der aktuellen infektionsschützenden Maßnahmen (Corona-Verordnung – CoronaVO) – geöffnet. Zusätzlich bieten wir Beratung und Betreuung per Telefon und Skype an.
GESCHÄFTSBEREICH WOHNEN, ARBEIT, SUCHT
Bestimmte Besuche sind mit Vorankündigung erlaubt: Angehörige und gesetzliche Betreuer*innen dürfen unsere Klientinnen in der Behindertenhilfe Einrichtung „Haus Spielberg“ , aufgrund der aktuellen Landesverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO), mit Vorankündigung besuchen. Die Tagesfördergruppen sind wieder eingeschränkt geöffnet. Ein tagesaktueller Schnelltest und das Tragen einer FFP2 Maske sind notwendig.
Besuche sind mit Vorankündigung erlaubt. Ein tagesaktueller Test und das Tragen einer FFP2-Maske sind dafür erforderlich.
Besuche sind erlaubt. Wir bitten um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die Werkstatt und die Nähstube sind wieder geöffnet. Die Tagesfördergruppen und Lichtblick sind eingeschränkt geöffnet.
AWO GESCHÄFTSSTELLE,
Rahel-Straus Str. 2, 76137 Karlsruhe
Alle Besucher*innen, Kund*innen und AWO Mitarbeitende bitten wir beim Betreten der Geschäftsstelle, die Hände zu desinfizieren. Hierzu steht ein Desinfektionsspender im Erdgeschoss bereit.
Des Weiteren bitten wir Sie darum, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sobald Sie die Gemeinschaftsflächen, das Treppenhaus und den Aufzug betreten.
Wo immer es möglich ist, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt z.B. auch für die Abholung von Post in der Geschäftsstelle, Termine in der Personalabteilung oder der Finanzbuchhaltung.
Wir bitten um Beachtung dieser Hygienemaßnahmen bis auf Weiteres.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Stand April 2022