In den Einrichtungen der AWO Karlsruhe bleibt es warm AWO KarlsruheUm im Winter eine Gasnotfall-Situation zu vermeiden, sind alle dazu aufgerufen, Energie zu sparen. Dazu hat die Bundesregierung auf Basis des Energie-Sicherungsgesetzes zwei Verordnungen beschlossen. Die erste Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung trat am 1. September in Kraft. Darin enthalten ist die verbindliche Vorgabe: „eine Raumtemperatur von höchstens 19 Grad“ einzuhalten. Möglichst nicht geheizt werden sollen Flure, Foyers, große Hallen oder Technikräume von öffentlichen Gebäuden. Für Kliniken, Pflegeheime und andere soziale Einrichtungen gelten jedoch Ausnahmen.

„Auch wenn es uns in wirtschaftliche Bedrängnis bringen wird – bei der AWO Karlsruhe bleibt es warm. Das gilt selbstverständlich für unsere Seniorenzentren genauso wie für die Kitas und alle anderen Einrichtungen!“, betont Markus Barton, Geschäftsführer der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH. Die aktuelle Verordnung gilt bis Februar, die zweite seit Oktober. Mit deren Hilfe soll Deutschland ein Fünftel an Gas einsparen, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).