Einen Ausbildungsplatz und eine Wohnung suchen, die Nebenkosten-abrechnung prüfen, ein Konto einrichten, Rechnungen bezahlen, einen eigenen Haushalt führen – Jugendliche, die an der Schwelle zum Erwachsenwerden stehen, müssen sich mit vielen Herausforderungen auseinandersetzen. Die große Mehrheit schafft diesen Übergang, ohne größere Turbulenzen, z.T. auch weil die Eltern oder andere Bezugspersonen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei manchen Jugendlichen ist dieses soziale Netzwerk jedoch aus verschiedenen Gründen nicht vorhanden. Bei dem Betreuten Wohnen der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH können diese jungen Erwachsenen Unterstützung beim Übergang zwischen Schule und Berufsleben bekommen.

Das Betreute Wohnen ist eine Form der Vollstationären Hilfe und gehört zur „Hilfe zur Erziehung“ gemäß § 27 i.V.m. §§ 34, 36, 41 (SGB VIII). Es ist geeignet für Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren außerhalb der Herkunftsfamilie. Entsprechend des individuellen Bedarfs bringt die AWO Karlsruhe die Heranwachsenden in Einzelwohnungen oder Wohngemeinschaften unter. Die Nachfrage nach dem Betreuten Wohnen ist sehr hoch: „Viele Angebote, die Bestandteil der Hilfen zur Erziehung sind, richten sich an Mädchen und Jungen unter 18 Jahren. Sind die Jugendlichen dann Volljährig brauchen viele von ihnen immer noch Unterstützung. Dafür gibt es aber kaum die passenden Angebote“, so Mirjam Stolzer, „aber da es in Karlsruhe sehr wenig freie, kleine, bezahlbare Apartments und Wohnungen gibt, können wir das Betreute Wohnen leider nur sehr langsam ausbauen.“

Zwei Männchen schlagen die Hände ineinander.

Der Leistungsumfang für das Betreute Wohnen beträgt in der Regel zehn Stunden, davon sind mindestens 2/3 direkte Betreuungszeit von jungen Menschen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten dabei eine Förderung ihrer sozialen und individuellen Entwicklung. Dies wird durch die Betreuung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen erreicht. „Es geht auch oft um ganz alltagspraktische Dinge, wie z.B. das Wissen, dass ich mich in der Schule oder im Betrieb abmelden muss, wenn ich krank bin“, so Sasha Kutzli, pädagogische Fachkraft für 0das Betreute Wohnen. Die Verweildauer im Betreuten Jugendwohnen ist sehr individuell und abhängig vom Zielerreichungsgrad der Hilfeplanziele. Sie kann in seltenen Fällen wenige Monate betragen, meist jedoch eher langfristig ausgelegt. Zu Beginn gibt es immer ein gemeinsames Gespräch mit dem Jugendlichen, dem Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe und einer pädagogischen Fachkraft der AWO Karlsruhe. Die Hilfeplanung erfolgt immer im halbjährlichen Rhythmus, daher werden die konkreten Ziele für ein halbes Jahr bearbeitet, so dass bei einem späteren Gespräch nachvollzogen werden kann, was davon erreicht wurde, damit die jungen Erwachsenen eine möglichst selbstständigen Lebensführung erlernen können.