KURZZEITPFLEGE – ENTLASTUNG FÜR ANGEHÖRIGE, PASSFÄHIGE UNTERSTÜTZUNG FÜR BETROFFENE

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Eine vorübergehende Betreuung in der Kurzzeitpflege ist, unabhängig vom Alter, für diejenigen Menschen möglich und sinnvoll:

  • die nach einem Krankenhausaufenthalt besondere Betreuung und Pflege benötigen.

  • die nach einer Operation oder einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes besondere Betreuung und Pflege benötigen, die in diesem Umfang zu Hause nicht möglich ist.

  • denen durch Aktivierung und Rehabilitation und nach Anpassung des Wohnraumes eine Rückkehr in die eigenen vier Wände ermöglicht werden soll.

  • die wegen Urlaubs oder Erkrankung pflegender Angehöriger vorübergehend nicht in der eigenen Wohnung betreut werden können.

  • die Zeit für Entscheidung benötigen, ob die Rückkehr in die eigene Wohnung oder ein Umzug in die stationäre Einrichtung für sie sinnvoll ist.

Welche Leistung bieten wir?

Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte ermitteln einen Pflegebedarf unserer Gäste und betreuen und pflegen Sie rund um die Uhr: Nach persönlich abgestimmten Pflegeplänen und modernen Qualitätsstandards in enger Zusammenarbeit mit den Hausärzten und Angehörigen und bei voller Verpflegung auch bei Diät – Schonkost.

Über die Grund- und Behandlungspflege hinaus beraten und informieren wir Gäste und Angehörige in allen Fragen der Pflege, wir unterstützen bei Fragen der Finanzierung und der Antragsstellung, wir vermitteln auf ärztliche Verordnung rehabiliativ-therapeutische Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Ergotherapie und pflegerische Hilfsmittel.

Wer trägt die Kosten für die Kurzzeitpflege?

Für die Kurzzeitpflege stellt die Pflegeversicherung bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung. Es besteht jedes Jahr ein neuer Anspruch auf diese Leistung. Der Leistungsanspruch umfasst die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Unterkunft, Verpflegung und mögliche Zusatzleistungen müssen privat gezahlt werden. Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege gelten die gleichen Konditionen.

Wir beraten Sie gerne

Um sie optimal zu beraten, Ihnen Anregungen und Tipps, vor allen Dingen zur Finanzierung der Pflegekosten geben zu können, bitten wir Sie, sich mit den jeweiligen Heimleitungen bzw. unseren Beratungskräften vor Ort in Verbindung zu setzen.

Ob schriftlich, telefonisch oder persönlich – unsere Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne und kompetent.

Kontakt

Seniorenzentrum Grünwinkel

Margarete Hörner, Leitung
Hopfenstraße 3
76185 Karlsruhe

Tel.: 0721 8 31 40 – 0
Fax: 0721 8 31 40 – 915
E-Mail: seniorenzentrum-gruenwinkel@awo-karlsruhe.de

Hanne-Landgraf Haus

Rainer Malaschitz, Leitung
Grezzostr. 7
76229 Karlsruhe

Tel.: 0721 48 06 – 0
Fax: 0721 48 06 – 123
E-Mail: hanne-landgraf-haus@awo-karlsruhe.de

Karl-Siebert-Haus

Margarete Hörner, Leitung
Stephanienstraße 43-47
76133 Karlsruhe

Tel.: 07 21 9 32 01 – 0
Fax: 07 21 9 32 01 – 30
E-Mail: karl-siebert-haus@awo-karlsruhe.de

Anna-Leimbach-Haus – Wohnen und Pflege

Gabriele Volk, Leitung
Blumentorstraße 6
76227 Karlsruhe

Tel.: 0721 1609-400 
Fax: 0721 1609-422
E-Mail: g.volk@awo-karlsruhe.de

Seniorenzentrum Knielingen

Diana Haberstroh, Leitung
Sudetenstraße 45
76187 Karlsruhe

Tel.: 07 21 16 15 1 – 0
Fax: (07 21) 16 15 1 – 199
E-Mail: sz-knielingen@awo-karlsruhe.de