Um ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen, hissen einige unserer Einrichtungen vom 25.11. bis zum 10.12, dem internationalen Tag der Menschenrechte, orangefarbene Flaggen mit dem lilafarbenen Venussymbol. Darüber hinaus hängen alle Einrichtungen Plakate mit derselben Symbolik auf, um zu zeigen, dass wir uns ganz klar positionieren und mit den Frauen solidarisieren. Die Aktion wird in diesem Jahr wieder von Verena Meister, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe und dem Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ initiiert.
Jede dritte Frau in Deutschland erlebt körperliche oder sexualisierte Gewalt
In Deutschland erlebt jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Diese wird am häufigsten durch einen aktuellen oder ehemaligen Partner ausgeübt. Häufig erleben auch die Kinder diese Gewalt mit, was tiefe Spuren in der Seele hinterlässt. Seit 2018 gibt es ein spezielles Konzept in Karlsruhe, um den betroffenen Frauen zu helfen. Dabei werden Angebote entwickelt, die genau auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Es geht zurück auf das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention).
Umfassende Informationen zu Rat und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen gibt es in Deutsch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Russisch, Türkisch und Rumänisch auf: www.karlsruhe.de/hg.
AWO Bundesverband zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen:
Den heutigen internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen nimmt der AWO Bundesverband zum Anlass, um Leerstellen bei Schutz und Hilfe in Deutschland anzuprangern und Lösungen einzufordern. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Es gibt nach wie vor keine bundesweite Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit beispielsweise zentralen Definitionen von Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und Zielen z .B. von Prävention, es gibt keine systematische und geschlechtersensible Risikobewertung plus standardisiertem Sicherheitsmanagement, es fehlen auch Datenerfassungen und Statistiken zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt und Vieles mehr. Die Bundesrepublik hat sich dazu aber mit Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet. Es ist ein Skandal, dass die Umsetzung derart stagniert.“
Im kürzlich veröffentlichten Bericht des unabhängigen Menschenrechtsüberwachungsgremiums GREVIO, dass die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (die sogenannte Istanbul-Konvention) überwacht, werden weitere gravierende Lücken im Gewaltschutz identifiziert und deren Beseitigung angemahnt. So wird gefordert, die Zahl verfügbarer, erreichbarer und barrierefreier spezialisierter Schutzräume für Frauen und Kinder zu erhöhen.
Große Zugangsbarrieren bei Schutzräumen für Frauen und Kinder
„Für Frauen mit vielen Kindern oder älteren jugendlichen Söhnen, für Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus gibt es nach wie vor große Zugangsbarrieren. Komplexe Finanzierungsanforderungen für den Aufenthalt in einem Frauenhaus oder Wohnsitzauflagen sind weitere Hürden, die den Zugang zu Schutz und Hilfe erschweren und teils ganz versperren“, so Selvi Naidu, „Für gewaltbetroffene Frauen bedeutet dies oft, entweder beim gewaltausübenden Partner zu bleiben, in provisorischen Unterkünften unterzukommen oder obdachlos zu werden. Jeder Tag, an dem die Politik tatenlos bleibt, bringt Frauen und Kinder in Lebensgefahr. Der GREVIO-Bericht befeuert hoffentlich die Umsetzungsanstrengungen zur Istanbul-Konvention auf Bundesebene.“
AWO fordert eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsangeboten
Der AWO als Trägerin von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen gegen häusliche Gewalt und Interventionsstellen ist die bundesweite finanzielle Absicherung der Hilfeinfrastruktur ein prioritäres Anliegen, damit gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder genau den Schutz und die Hilfe und Beratung erhalten, die sie brauchen. Naidu: „Wenn der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen am 29.11.2022 zusammenkommt, dann erwarten wir, dass sehr zügig ein Entwurf für einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen vorgelegt wird. Es dürfen hier keine weiteren Jahre ungenutzt verstreichen.“
Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes für Frauen und deren mitbetroffene Kinder bietet in mehr als 40 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in Fachberatungs- und Interventionsstellen Beratung, Notfallhilfe und Schutz an.